Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt
Schutz vor Gewalt durch zivilrechtliche Schutzanordnung
Sind Sie von Gewalt bedroht oder betroffen, können Sie oder Ihre Anwältin bei Gericht einen Antrag stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt werden. Diese können vorsehen, dass dem Täter jegliche Form des Kontaktes, der Belästigung, der Annäherung zu Ihnen untersagt wird. Diese Anordnungen sind zunächst befristet, die Fristen können verlängert werden. Verstößt der Täter gegen diese Schutzanordnung, wenden Sie sich sofort an die Polizei. Der Verstoß ist eine Straftat.
Schutz vor Gewalt durch Zuweisung der gemeinsamen Wohnung
Sie oder Ihre Anwältin können bei Gericht einen Antrag auf „Wohnungszuweisung“ stellen, der darauf abzielt, dass Ihnen – als Opfer von Gewalt – die gemeinsame Wohnung zugesprochen wird. Der Täter muss gehen!
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte wenden Sie sich an eine Frauenberatungsstelle in Ihrer Nähe.