Autonome* Frauenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen

Unsere Frauenberatungsstellen sind in Trägerschaft von gemeinnützigen/ mildtätigen Vereinen:

  • Sie arbeiten parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
  • Sie sind selbstständig in Bezug auf Konzeption und Inhalte ihrer Arbeit.
  • Sie stellen Beratungsräume ausschließlich für Frauen.
  • Sie haben offene Sprechzeiten ohne Anmeldung.
  • Sie beraten und informieren Sie kostenlos.
Das Angebot unserer Frauenberatungsstellen richtet sich an alle Frauen in allen Problemlagen. Sie
  • bieten Information, Begleitung, Beratung und Therapie für Frauen in Lebenskrisen, Notsituationen, bei Trennung /Scheidung etc. an.
  • verstehen sich als Fachstellen für von physischer, psychischer, ökonomischer und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen.
  • beraten Frauen mit Migrationshintergrund in spezifischen Problemlagen.
  • sind vielfach im Bereich Ess-Störungen engagiert.
  • arbeiten auf der Grundlage feministischer Beratung und Therapie, insbesondere mit Konzepten der Psychotraumatologie.
  • haben Teams aus Psychologinnen, Pädagoginnen, Sozialpädagoginnen und -arbeiterinnen oder vergleichbaren Berufen - mit diversen therapeutischen Zusatzausbildungen.
  • nehmen vor Ort und überregional teil an Vernetzungen zum Aufbau und zur Entwicklung von effektiven multidisziplinären Kooperationen im Sinne der vertretenen Arbeitsschwerpunkte.
Die Mitarbeiterinnen arbeiten parteilich für Frauen und bieten ihre Beratungen exklusiv für Frauen an.
Grundlage ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise.

Leitlinie der Beratung und Therapie ist die Wertschätzung der Klientin als eigenständige, selbstbestimmte Person.

Das professionelle Engagement der Beraterin/ Therapeutin richtet den Fokus auf die Nutzung und Weiterentwicklung der Ressourcen und Kompetenzen der Klientin. Eigenständigkeit in der Lebensplanung und das Erreichen eigener Ziele im Sinne von Lebensfreude und Lebensqualität bilden zentrale Perspektiven der Beratungs- und Therapiearbeit.

Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht.

Sämtliche Mitarbeiterinnen der autonomen Frauenberatungsstellen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit von Klientinnen anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber Dritten zu schweigen. Ausnahmen gelten, soweit sie das Gesetz vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen der Klientinnen. Sie besteht über die Beendigung der Beratung /Therapie sowie über den Tod der Klientinnen hinaus.

Berufliche Qualifikation, fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen
Die Einstellungsvoraussetzungen für hauptamtliche Fachkräfte sind:
  • feministische Grundhaltung
  • Abschlussdiplom in Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Ausbildung mit jeweils ausreichender Berufserfahrung
  • beraterische/therapeutische Zusatzausbildung zeitnah nach der Einstellung oder eine umfassende fachliche Fortbildung zu frauenberatungsstellenrelevanten Themen und Inhalten
  • Beraterinnen/Therapeutinnen verpflichten sich, ihre zu Beginn nachgewiesene fachliche Qualifikation kontinuierlich durch entsprechende Fortbildungen, das Studium aktueller Fachliteratur, Tagungen, kollegialen und interdisziplinären Austausch und regelmäßige Supervision weiterzuentwickeln
Die im Dachverband organisierten autonomen* Frauenberatungsstellen formulieren gemeinsame Werte, Ziele, Arbeitsweisen und Qualitätsstandards.

Der Dachverband hat Ethikleitlinien, nach denen seine Frauenberatungsstellen arbeiten. Deshalb gibt es auch eine Beschwerdestelle, an die Sie sich wenden können, wenn Sie sich nicht richtig behandelt fühlen.
Bitte nehmen Sie dann mit uns unter
oder unter 0201 74947895 Kontakt auf.

*) Autonom bedeutet für uns, konfessionell und parteipolitisch unabhängig zu sein.
Die öffentliche Förderung von Frauenberatungsstellen und die Annahme von Spendengeldern nehmen keinen Einfluss auf die Inhalte und Ziele der Arbeit.

Beispiel Beratungsraum