Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
Als Beratungsstelle für Frauen ist es wichtig, allen Formen sexualisierter Gewalt, entgegenzutreten. Für die Weiterführung dieser Arbeit suchen wir ab 01.01.2024 eine Mitarbeiterin auf einer unbefristeten Teilzeit-Stelle
Aufgrund des frauenspezifischen Arbeitsfeldes richtet sich das Stellenangebot nur an weibliche Fachkräfte
Voraussetzungen: Studium der Sozialen Arbeit B.A., Dipl. Sozialarbeiterin/ Dipl. Soz.Päd. 1 Jahr Berufserfahrung
Wünschenswert: Erfahrungen in psychosozialer Beratungstätigkeit, Erfahrungen in der Präventionsarbeit im Bereich sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen
IHRE AUFGABEN
Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zur geschlechtsspezifischen Gewaltprävention (60%)
Dazu gehören:
- Entwicklung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Evaluation von Projekten und Veranstaltungen zur geschlechtsspezifischen Gewaltprävention
- Erarbeitung von Informationsmaterialien
- Intensivierung und Weiterentwicklung bestehender Vernetzungen mit Beratungsstellen, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Ärztinnen, Rechtsanwältinnen, Therapeutinnen etc. sowie mit zuständigen kommunalen Ämtern u. a. staatlichen Stellen (Polizei, Sonderdezernaten der Staatsanwaltschaften etc.) sowie Aufbau weiterer Vernetzungen
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen
IHR PROFIL
- Interesse an geschlechterspezifischen Themenstellungen und Maßnahmen zur Gewaltprävention
- Bereitschaft, sich in ein komplexes Arbeitsfeld einzuarbeiten; Eigenverantwortliches Arbeiten
- Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Belastbarkeit und Flexibilität
- Freude an abwechslungsreicher Arbeit
- Bereitschaft zur Übernahme von Verwaltungstätigkeiten
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Einschlägige PC-Kenntnisse
IHRE VORTEILE
- Mitarbeit in einem fachlich kompetenten und erfahrenen Team
- regelmäßige Teamsupervision und Fachaustausch
- Teilnahme an Fortbildungen des Dachverbandes der Autonomen Frauenberatungsstellen NRW
- Arbeitszeiten nach Absprache, 2,5 – 4 Tage / Woche, mindestens 1-2 Nachmittage bis 17 Uhr
- Bezahlung nach TV-L 10