Leitlinie der Beratung und Therapie ist die Wertschätzung der Klientin als eigenständige, selbstbestimmte Person.
Das professionelle Engagement der Beraterin/Therapeutin richtet den Fokus auf die Nutzung und Weiterentwicklung der Ressourcen und Kompetenzen der Klientin. Eigenständigkeit in der Lebensplanung und das Erreichen eigener Ziele im Sinne von Lebensfreude und Lebensqualität bilden zentrale Perspektiven der Beratungs- und Therapiearbeit.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht.
Sämtliche Mitarbeiterinnen der autonomen Frauenberatungsstellen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit von Klientinnen anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber Dritten zu schweigen. Ausnahmen gelten, soweit sie das Gesetz vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen der Klientinnen. Sie besteht über die Beendigung der Beratung/Therapie sowie über den Tod der Klientinnen hinaus.