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Feministisches Engagement gegen Gewalt an Frauen rechtssicher gestalten

Feministische Einrichtungen, die sich gegen Gewalt an Frauen und Mädchen engagieren, sehen sich zunehmend mit antifeministischem Druck konfrontiert – sowohl in der Beratung von Betroffenen als auch im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden. 

Obwohl die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern untrennbar mit politischem Engagement verbunden ist, setzt das Gemeinnützigkeitsrecht politischem Engagement enge Grenzen. Gleichzeitig ist für soziale Träger wie Frauenberatungsstellen, deren tägliche Arbeit auf den Werten von Menschenwürde, Gewaltschutz und Teilhabe basiert, eine neutrale Haltung gegenüber Frauen-, Menschen- und Demokratiefeindlichkeit keine Option. Doch gerade hier besteht häufig Unsicherheit: Wie lässt sich diese Haltung rechtssicher nach außen vertreten und in der Beratung vermitteln, ohne mit dem Gemeinnützigkeitsrecht in Konflikt zu geraten? 

Wie also kann frauenpolitisches Engagement rechtssicher, satzungskonform und im Einklang mit dem geltenden Gemeinnützigkeitsrecht gestaltet werden? Welche Grenzen sind zu beachten?

Die Veranstaltung gibt Orientierung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen politischen Handelns im gemeinnützigen Bereich. Sie vermittelt einen fundierten Überblick über die Vorgaben der Abgabeordnung, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie die Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung. Anhand praxisnaher Beispiele werden Handlungsräume aufgezeigt und konkrete Empfehlungen für die Beratungspraxis gegeben. Im Anschluss bietet die Veranstaltung Raum für Austausch und Diskussion. 

Termin:

Do. 18.06.26 09:00 bis 12:00
Anmeldung geschlossen

Ort:

Online-Schulung

Zoom-Webinar – Sie erhalten den Link nach der Anmeldung.

GEFÖRDERT DURCH

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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18.06.2026
Vom Land gefördert
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