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Standards der proaktiven Arbeit nach §34a PolG NRW im Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.

Viele Frauenberatungsstellen im Dachverband beraten gewaltbetroffene Frauen nach einem Polizeieinsatz mit Wohnungsverweis und Rückkehrverbot des Täters. Sie erhalten die Meldung von der Polizei und nehmen Kontakt zu der Frau auf. Diese pro-aktive Arbeit nach §34a Polizeigesetz NRW wird bisher nicht finanziert.
Der Dachverband hat Standards für die pro-aktive Beratung nach §34a PolG NRW verabschiedet und seine Forderung an die Landesregierung gestellt.

Die pro-aktive Beratung ist nach einem polizeilichen Wohnungsverweis und Rückkehrverbot die zentrale Schnittstelle zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und der längerfristigen psychosozialen Beratung und Unterstützung von Betroffenen.

Sie ist ein fester Bestandteil der Interventionskette bei Häuslicher Gewalt und sichert die Umsetzung der Istanbul Konvention (Kapitel IV, Artikel 18, 3 und folgende).

Die inhaltlichen Ansätze dieser Beratungsarbeit ähneln der längerfristigen Anti-Gewalt-Arbeit mit den sogenannten Selbstmelderinnen in den Fachberatungsstellen. Die strukturellen und methodischen Arbeitsweisen der pro-aktiven Arbeit weichen jedoch in vielfältiger Weise davon ab und stellen somit einen eigenständigen Arbeitsansatz dar. Um den durch das Gesetz geschaffenen Beratungsauftrag adäquat und in der gebotenen Kurzfristigkeit erfüllen zu können, müssen die von der Polizei adressierten qualifizierten Beratungsstellen mit entsprechenden personellen und monetären Ressourcen ausgestattet sein.

Der Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. hat für diese Arbeit Standards verabschiedet. > Standards für die pro-aktive Beratung nach §34a PolG NRW

Für die qualifizierte Umsetzung der pro-aktiven Beratung fordert der Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. die Landesregierung auf, notwendige strukturelle sowie finanzielle Standards umzusetzen. > Forderungspapier

 

 

 

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